Mrs. Doubtfire/Väter ohne Sorgerecht VoS

                                                                               
         

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Aktuell: Ansichten eines vernünftigen Richters (Dr. h.c. Rolf Vetterli aus dem Buch 'Ehe Patnerschaft Kinder', Vetterli ist ehemaliger Präsident der Familienrechtskammer am Kantonsgericht St. Gallen)


 

 

Botschaft des Bundesrates zur gemeinsamen elterlichen Sorge

Am 13. Januar behandelte die Rechtskommission des Nationalrates die am 17. November 2011 vorgestellte Botschaft des Bundesrates zur Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Praktisch einstimmig wurde beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig setzte die Kommission ein Hearing an, welches am 1. Februar stattfand. 7 Experten und Expertinnen konnten den Damen und Herren Parlamentarier noch einmal ihren Standpunkt darlegen und auf besonders wichtige Korrekturen hinweisen. In seiner Funktion als Vertreter der Dachorganisation GeCoBi, nahm auch VeV-Präsident Oliver Hunziker an dieser Anhörung teil und vertrat dort die Anliegen der Väter- und Elternorganisationen. Die Rechtskommission wird an ihrer nächsten Sitzung dann ihre Empfehlung zuhanden des Nationalrates formulieren, sodass die grosse Kammer voraussichtlich in der Sommersession über das Geschäft verhandeln wird.
Selbstverständlich bleiben wir weiterhin nahe am politischen Geschehen und versuchen, unsere Position dort zu erklären.
(Quelle VeV)


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Der Bundesrat präsentiert die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall

Der neue Gesetzesentwurf muss aber noch in National- und Ständerat. Beobachter rechnen nicht mit einer
Einführung vor 2014.

Endlich - aber... ein dunkler Punkt besteht. Das gemeinsame Sorgerecht soll rückwirkend nur auf 5 Jahre zurückgegeben
werden. Ein Kind, dem der Vater entzogen worden ist, hat wohl kaum Verständnis dafür, dass es seinen Papi nicht mehr
zurückbekommt, nur weil der Vater halt schon vor über 5 Jahren "entsorgt" wurde...


Die wichtigsten Neuerungen der Sorgerechtsrevision gemäss Botschaft des Bundesrats:

-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.

-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge.

-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber gemäss heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eien Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten.

-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügungen rückgängig machen wollen, selber aktiv werden.

 Die Rechte der Eltern müssen nicht im Fokus sein, es geht um die Interessen des Kindes, sagt Sommaruga. Das Kind soll nicht unter die Räder kommen.

 Gibt es spezielle Bestimmungen für Familien mit einem ausländischen Elternteil? Er sehe die erhöhte Schutzbedürftigkeit nicht, sagt Michael Leupold, Chef des Bundesamts für Justiz. Klar geregelt sei der Wohnortswechsel. Wenn ein Wechsel ins Ausland ansteht, muss dieser von beiden Eltern abgesegnet werden.

 Ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werden vorangegangene Verfügungen über die elterliche Sorge angepasst, sofern sie nicht mehr als fünf Jahre zurück liegen. Warum fünf Jahre? Das sei ein Stück weit willkürlich, sagt Sommaruga. 10 Jahre seien dem Bundesrat zu lange erschienen, bei 2 oder 3 Jahren hätte man die lange Erarbeitungszeit der Gesetzesvorlage monieren können. Man wolle den Vätern ein Signal geben, die aktuell betroffen sind.

 Sommaruga präzisiert: Bisher war zu beweisen, dass die Eltern zur gemeinsamen elterlichen Sorge fähig sind. Das sei jetzt ein ganz klarer Paradigmawechsel, eine Umkehr der Beweislast: Künftig muss ein Elternteil beweisen, wenn der andere nicht sorgerechtsfähig sein soll.

 Ein Journalist sagt: «Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt etwa 10 Mal vom Wohl des Kindes gesprochen». Er will wissen, ob die Kinder überhaupt gefragt würden. Sommaruga antwortet: «Der Gesetzgeber soll nicht wie heute einseitig für einen der beiden Elternteile Partei nehmen.» Dass Schwierigkeiten und Streitigkeiten bleiben, werde wohl weiterhin der Fall sein. Doch mit dem Sorgerecht komme ein Streitpunkt weg, hier könne der Gesetzgeber die Eltern entlasten.

 Es gebe keinen Automatismus, sagt Simonetta Sommaruga. Die Eltern sollen gemeinsam entscheiden, und nur, wenn sie sich nicht einig sind, soll die Kindesschutzbehörde über die Verteilung des Sorgerecht entscheiden.

Quelle: Tagesanzeiger
     


 

                                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                 
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