Botschaft des Bundesrates zur gemeinsamen elterlichen Sorge
Am 13. Januar behandelte die
Rechtskommission des Nationalrates die am 17. November 2011 vorgestellte
Botschaft des Bundesrates
zur Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Praktisch
einstimmig wurde beschlossen,
auf die Vorlage
einzutreten. Gleichzeitig setzte die Kommission ein Hearing an,
welches am 1. Februar stattfand. 7 Experten und Expertinnen konnten den Damen
und Herren Parlamentarier noch einmal ihren Standpunkt darlegen und auf
besonders wichtige Korrekturen hinweisen. In seiner Funktion als Vertreter der
Dachorganisation GeCoBi, nahm auch VeV-Präsident Oliver Hunziker an dieser
Anhörung teil und vertrat dort die Anliegen der Väter- und Elternorganisationen.
Die Rechtskommission wird an ihrer nächsten Sitzung dann ihre Empfehlung
zuhanden des Nationalrates formulieren, sodass die grosse Kammer voraussichtlich
in der Sommersession über das Geschäft verhandeln wird.
Selbstverständlich bleiben wir weiterhin nahe am politischen Geschehen und
versuchen, unsere Position dort zu erklären. (Quelle VeV)
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Der Bundesrat präsentiert die gemeinsame elterliche Sorge als
Regelfall
Der neue Gesetzesentwurf muss aber noch in National- und Ständerat.
Beobachter rechnen nicht mit einer
Einführung vor 2014.
Endlich - aber... ein dunkler
Punkt besteht. Das gemeinsame Sorgerecht soll rückwirkend nur auf 5
Jahre zurückgegeben
werden. Ein Kind, dem der Vater entzogen worden ist, hat wohl kaum
Verständnis dafür, dass es seinen Papi nicht mehr
zurückbekommt, nur weil der Vater halt schon vor über 5 Jahren
"entsorgt" wurde...
Die wichtigsten Neuerungen der Sorgerechtsrevision gemäss Botschaft des
Bundesrats:
-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer
Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen
dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind
Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.
-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen
Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen
können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden.
Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.
-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt
ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert
dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge
innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die
Wahrnehmung der elterlichen Sorge.
-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts
durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen.
Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber gemäss heutigem Strafrecht
die Möglichkeit, den Eltern eien Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht
an die Abmachungen halten.
-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die
vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine
bereits erlassene Verfügungen rückgängig machen wollen, selber aktiv
werden.
Die Rechte der Eltern müssen nicht im Fokus sein, es geht um die Interessen des Kindes, sagt Sommaruga. Das Kind soll nicht unter die Räder kommen.
Gibt es spezielle Bestimmungen für Familien mit einem ausländischen Elternteil? Er sehe die erhöhte Schutzbedürftigkeit nicht, sagt Michael Leupold, Chef des Bundesamts für Justiz. Klar geregelt sei der Wohnortswechsel. Wenn ein Wechsel ins Ausland ansteht, muss dieser von beiden Eltern abgesegnet werden.
Ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werden vorangegangene Verfügungen über die elterliche Sorge angepasst, sofern sie nicht mehr als fünf Jahre zurück liegen. Warum fünf Jahre? Das sei ein Stück weit willkürlich, sagt Sommaruga. 10 Jahre seien dem Bundesrat zu lange erschienen, bei 2 oder 3 Jahren hätte man die lange Erarbeitungszeit der Gesetzesvorlage monieren können. Man wolle den Vätern ein Signal geben, die aktuell betroffen sind.
Sommaruga präzisiert: Bisher war zu beweisen, dass die Eltern zur gemeinsamen elterlichen Sorge fähig sind. Das sei jetzt ein ganz klarer Paradigmawechsel, eine Umkehr der Beweislast: Künftig muss ein Elternteil beweisen, wenn der andere nicht sorgerechtsfähig sein soll.
Ein Journalist sagt: «Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt etwa 10 Mal vom Wohl des Kindes gesprochen». Er will wissen, ob die Kinder überhaupt gefragt würden. Sommaruga antwortet: «Der Gesetzgeber soll nicht wie heute einseitig für einen der beiden Elternteile Partei nehmen.» Dass Schwierigkeiten und Streitigkeiten bleiben, werde wohl weiterhin der Fall sein. Doch mit dem Sorgerecht komme ein Streitpunkt weg, hier könne der Gesetzgeber die Eltern entlasten.
Es gebe keinen Automatismus, sagt Simonetta Sommaruga. Die Eltern sollen gemeinsam entscheiden, und nur, wenn sie sich nicht einig sind, soll die Kindesschutzbehörde über die Verteilung des Sorgerecht entscheiden.
Quelle: Tagesanzeiger
Musterbriefe
Busse bei
Besuchsrechsverweigerung und Elternenfremdung, Pflichtmediation - Ein
wegweisender Bundesgerichtsentscheid
Bundesrat legt Eckpunkte zur Gesetzesrevision zum gemeinsamen Sorgerecht vor
Kommentar GeCoBi
Urteil
des Europäischen Gerichtshofs in Strassburg zum gemeinsamen Sorgerecht
Reaktion von 'Väter ohne Sorgerecht' auf den neuen Gesetzesvorschlag - April 2009
Endlich: Vernehmlassung für die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
Mediation in Zivilprozessen zulässig
Gesetzesentwurf zuhanden des EJPD am 11.06.2007 durch die Schweizerische
Vereinigung für gemeinsame Elternschaft
Der
Gesetzesentwurf wurde von der Vätergruppe Mannschafft erarbeitet und via 16
Organisationen, die sich unter Schweizerische Vereinigung für gemeinsame
Elternschaft zusammengetan haben, dem Eidg. Justiz und Polizeidepartement
übergeben. Dieses Departement hat aufgrund des
Postulat Wehrli den Auftrag, einen
Vorschlag auszuarbeiten, wie die elterliche Sorge neu geregelt werden kann. Das
heisst, dass quasi nur eine Idee eingereicht wurde. Die Arbeit und der
Gesetzesentwurf wird schlussendlich von dem EJPD erarbeitet, was allerdings bis
Ende Jahr erledigt sein soll. Wie der vom EJPD erarbeitete Gesetzesvorschlag
aussehen wird, weiss niemand. Im Jahr kommt dann die Vernehmlassung, Abstimmung
im Parlament, ev. Referendung/Volksabstimmung etc. Bis etwas passiert wird es
also noch lange dauern. Vielleicht könnte man den Leuten im EJPD die
italienische Gesetzgebung zukommen lassen als weiterer Imput. Für eine
ausführliche Version mit Kommentaren klicken Sie
hier.
02.03.2007: Frau Ruth Reusser, EJPD: "Wir hoffen, noch dieses Jahr eine Vorlage zum Scheidungsrecht in die Vernehmlassung schicken zu können. Allerdings sind Gesetzgebungsprojekte sehr aufwändig, so dass gewisse Verzögerungen nicht auszuschliessen sind. Der gute Wille ist aber auf jeden Fall vorhanden, die Arbeiten rasch voranzutreiben."
Überarbeitung Scheidungsrecht
Uni
Zürich: Wohl des Kindes verlangt Neuregelung der elterlichen Sorge
Anhörung durch
Richter
Postulat Reto Wehrli