"Das Recht von Kindern auf eine signifikante Beziehung zu beiden Elternteilen wird heute durch das Gesetz und Rechtspraxis faktisch verhindert, wenn eine ledige oder geschiedene Mutter dies nicht will."
Tips
Gib niemals auf, deine Kinder zu lieben und Zeit mit ihnen
zu verbringen!
Mit diesen Tips bringt Ihr einen Richter oder eine
Vormundschaftsbehörde ganz schön in Verlegenheit...
Das Sorgerecht ist
mutterzentriert aus 'wireltern' 4/2013
fadenscheinige Argumente von Richtern und die vaterlose Generation - Texte, um Richter und Behörden zur Vernunft zu bringen
Ansichten eines vernünftigen Richters (Dr. h.c. Rolf Vetterli aus dem Buch 'Ehe Patnerschaft Kinder', Vetterli ist ehemaliger Präsident der Familienrechtskammer am Kantonsgericht St. Gallen)
Ein Ratgeber für Eltern in Trennung und Scheidung (UNICEF Schweiz etc.)
Verhaltenshinweise für getrennte Eltern
Scheidung: Was tu ich meinen Kindern an?
Wichtige Artikel aus der Europäischen Menschenrechtskonvention
Pflichtmediation und Busse bei Besuchsrechtsverweigerung - bundesgerichtlich gestützt
Auskunftsrecht der Eltern ohne elterliche Sorge
Mustersammlung
zum Adoptions- und Kindsrecht (Auslegung des Rechts)
-
Besuchsrecht Seite 178 d) und f)!
-
Aenderung Besuchsrecht Seite 192/193!
-
Vollstreckungsmassnahmen für obhutsberechtigten Elternteil Seite 204 und 212!
Auswirkungen
auf die Tätigkeit der vormundschaftlichen Organe (15 MB zum downloaden!)
Neu!!! Bring-Bring-Prinzip eingeführt
alt: Besuchsrecht:
Abholen des Kindes - die starre Haltung der Behörden
Erwiesenermassen ist es im Intersse des Kindes, dass es vom Elternteil, wo es
sich zur bestimmten Zeit aufhält, zum anderen Elternteil gebracht wird. Das Kind
hat Anrecht darauf, jeweils behutsam über diese wacklige Brücke zum anderen
Elternteil begleitet zu werden. Ein "Bring-Bring-System" hat zudem den Vorteil,
dass das Kind den Eindruck bekommt, dass die jeweiligen Elternteile mit dem
Aufenthalt beim anderen Elternteil einverstanden sind.
Tipp: unbedingt in der Scheidungskonvention regeln
Fam Komm Scheidung, Band I: ZGB, Herausgegeben von Ingeborg
Schwenzer, Zweite
Auflage, Stämpfli Verlag AG Bern 2011:
(gedruckt 26.09.2012 20:55) 2 von 0
"Erschwert die obhutsberechtigte Person durch den Wegzug mit dem Kind nicht nur
die Ausübung des
Besuchsrechts, sondern entstehen durch die räumliche Distanz erhebliche Kosten
für die Wahrnehmung
der Besuchskontakte, so sind sowohl die Hol- und Bringpflichten als auch die
Reisekosten angemessen zu
verteilen (BernerKomm/Hegnauer, Art. 273 N 146 ff.). Die Kosten für die
Wochenend- und
Freizeitbesuche können in der betreibungsrechtlichen Notbedarfsberechnung eines
geschiedenen
Eltemteils berücksichtigt werden (BGer, FamPra.ch 2006, 198, 199 f.)."
"Fallen Besuchstermine aus, so sind sie nachzuholen, wenn die 26
obhutsberechtigte Person den Ausfall
zu vertreten hat (KGer ZG, SJZ 1996, 298; Hammer-Feldges, ZVW 1993, 15, 25;
Blum, Persönlicher
Verkehr, 79, 80; teilweise a.A. BaslerKomm/SCHWENZER, Art. 273 N 16). Die Grenze
bildet dabei in
jedem Fall das Kindeswohl (BGer, FamPra.ch 2002, 398, 400: Kumulation schafft zu
grosse Unruhe beim
Kind). Das kumulative Nachholen einer grossen Anzahl von Besuchstagen ist zu
vermeiden (BGer,
FamPra.ch 2002, 833, 835). Es ist jedenfalls dann abzulehnen, wenn das Ausmass
des Nachholens eine
Verdoppelung der Besuchszeit über längere Zeit bedeuten würde (BGer, 11.7.2001,
5P.113/2001)."
Alimente zahlen ohne Kontakt zum Kind? Hier sind die Bundesgerichtsurteile.
Musterbriefe an Behörden/Gerichte/Politiker - bitte mitmachen: Aufwand 3 Minuten und Fr. 0.85
Rechtliche Auskunft
Kanton St. Gallen (unentgeldlich)
Für knappe Budgets
Caritas-Markt
Tischlein
deck dich
SOS Beobachter