«Papa bancomat» geht in Pension (2005)

Auch in Italien soll künftig bei Trennungen und Scheidungen das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder möglich sein.

Dominik Straub/Rom

Getrennte und geschiedene Väter, die in Selbsthilfegruppen seit über zehn Jahren für die Gesetzesänderung gekämpft haben, bezeichneten sich bisher mit einer gewissen Bitterkeit als «Papa bancomat». Nicht ganz zu Unrecht: Das italienische Eherecht sah bei Trennungen und Scheidungen bisher einzig das alleinige Sorgerecht vor - und dies wurde von den Richtern in 86 Prozent aller Fälle der Mutter zugesprochen.

Die Rolle der geschiedenen Väter beschränkte sich somit in der Regel aufs Bezahlen meist hoher Unterhaltssummen; ob und wie oft sie ihre Kinder sehen durften, blieb dem Gutdünken der Mutter anheim gestellt.

Aus eigener Wohnung verbannt

Die «Scheidung auf Italienisch» hatte für die Väter noch eine weitere potenzielle Härte bereit: Das bisher geltende Recht bestimmte, dass die gemeinsame Wohnung zwingend und in jedem Fall jenem Elternteil zur Nutzung überlassen bleibt, dem das Sorgerecht über die Kinder zugesprochen wurde - egal, wem die Wohnung oder das Haus gehört. In der Praxis bedeutete dies oft, dass die Väter nicht nur den regelmässigen Kontakt zu ihren Kindern verloren, sondern auch noch aus der eigenen Wohnung verbannt wurden. Auch dies wird sich nun ändern: Zieht die Mutter aus oder lebt sie mit einem neuen Partner zusammen, fällt die Wohnung automatisch wieder an den Besitzer. Die Gesetzesänderung, die vom italienischen Abgeordnetenhaus mit grosser Mehrheit verabschiedet wurde und nun noch in den Senat gelangt, setzt auf das Prinzip der «Zweier-Elternschaft»: Grundsätzlich haben die Kinder gemäss der Vorlage ein Anrecht auf eine «ausgewogene und kontinuierliche» Erziehung durch beide Elternteile, wobei der Richter nach wie vor das alleinige Sorgerecht verfügen kann.

Unterhalt von Vater und Mutter

Auch für den finanziellen Unterhalt müssen neu sowohl Vater als auch Mutter gemäss ihrem Einkommen beitragen. «Die Reform», meinte die Staatssekretärin für Justiz, Jole Santelli, «orientiert sich am Interesse des Kindes und ist nicht mehr einfach nur ein Mittel zur Erpressung des anderen Ehepartners.»