Gesetze haben sich überlebt
Unverheiratete, getrennte
und geschiedene Eltern sollen das Sorgerecht gemeinsam tragen. In der
Bundesverfassung ist dies zwar bereits im Artikel 8 so vorgesehen, so steht,
dass das Gesetz (Zivilgesetzbuch ZGB) für die Gleichstellung von Mann und Frau
in der Familie zu sorgen habe. Der Auftrag an den Gesetzgeber wäre klar;
deutlicher und unmissverständlicher kann man eigentlich einen Satz nicht
formulieren. Wieso wird also das Gesetz nicht angepasst?
Wir haben eine Scheidungsrate von fast 45 %, mehr als 30 % aller Kinder stammen
von unverheirateten Eltern. Die heutigen Gesetze basieren auf einer Lebensweise,
die längst nicht mehr gelebt wird. In Deutschland und Frankreich kennt man das
gemeinsame Sorgerecht schon seit Jahren.
Vater und Mutter bilden den Begriff "Eltern", auch wenn das Gesetz und die
Behörden uns weismachen wollen, dass nur die Mutter ein wichtiger Elternteil
ist. Denn gerade durch das gemeinsame Sorgerecht hätten gute Väter und gute
Mütter die Möglichkeit, gemeinsam gute Eltern zu sein. Schlechte Väter würden
weiterhin darauf verzichten, und schlechte Mütter könnten den guten Vätern nicht
im Schutze der Vormundschaftsbehörden die Kinder vorenthalten. Müssen die Kinder
weiterhin die Verlierer sein? Wie soll die junge Generation ermutigt werden,
Kinder zu haben, den Frauen ermöglicht werden, berufliche Karriere zu machen,
die Männer motiviert werden, einen grösseren Anteil an der Betreuung der Kinder
zu übernehmen, im Haushalt mitzuarbeiten - eben gemeinsam für die Kinder zu
sorgen?
Erik Krajger, Zollikofen